Die Verordnung über Baugrundstücke, die unter dem Marktpreis oder kostenlos verkauft oder vermietet werden können, ist am 20. März 2010 in Kraft getreten.
Baugrundstücke im Staatseigentum können von Gemeindebehörden unter dem Marktpreis oder kostenlos verkauft oder vermietet werden, wenn so etwas von der Regierung Serbiens zugestimmt wird und im Einklang mit dem Gesetz über Planung und Bebauungs ist, heißt es im Amtsblatt der Republik Serbien.
Das gilt nur für Baugrunstücke, die für den Bau von besonders wichtigen Objekten bestimmt sind und nur in Fällen, wenn durch Bebauung neue Arbeitsplätze geschaffen (Erhöhung um mindestens 1%) und Haushaltseinnahmen erhöht werden können.
Infrage kommen auch Investoren, die in den Bau von Sozialwohnungen investieren oder Wohnungen im Einklang mit der Verordnung über Förderung einheimischer Bauindustrie durch subventionierte Kredite bauen lassen.
Der Rabatt hängt von der erwarteten Erhöhung öffentlicher Einnahmen nach der Umsetzung des Projekts bzw. in fünf Jahren nach dem Baubeginn ab.
Mit dem Rabatt von 100% können jene Investoren rechnen, die Projekte in unentwickelten Gemeinden realisieren wollen. Wird ein besonders wichtiges Projekt in einer entwickelten Gemeinde umgesetzt, bekommen Investoren einen Rabatt von 50%.
Grundstücke sollen durch Ausschreibung oder direkte Verhandlungen verkauft oder vermietet werden. Gemeinden sind verpflichtet, den Verkauf oder das Vermieten in einem Elaborat zu rechtfertigen, bevor sie die Zustimmung der Regierung Serbiens beantragen.
Die Regierung muss jeden Antrag innerhalb von 30 Tagen bearbeiten, auf Empfehlung einer Kommission unter der Leitung des Ressortministers.