Ausländische Staatsangehörige können künftig das Eigentum an Grundstücken, Geschäfts- und Wohngebäuden in Mazedonien erwerben, aber nicht an Äckern und sonstigen landwirtschaftlichen Nutzflächen, beschloss die Regierung. Die neue Vorschrift gilt vor allem für Staatsangehörige der Europäischen Union und OSZE-Länder.
- Für juristische und natürliche Personen aus anderen Ländern gilt das Prinzip der Reziprozität - erklärte der Vizepremier Zoran Stavreski.
Das Hauptziel der Regierung ist die Liberalisierung des Immobilienmarktes, die ausländische Investoren nach Mazedonien anziehen soll. Ausländer könnten bisher Eigentum an einer Immobilie erwerben nur, wenn sie eine Firma in Mazedonien registriert haben.
Quelle: Balkan Business News, http://www.seebbn.com/index_en.php?lang=7&id=4195