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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen tritt am 1. September in Kraft - Was bringt uns SAA?

Quelle: eKapija Montag, 02.09.2013. 03:16
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Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) der Europäischen Union mit Serbien trat am 1. September 2013 in Kraft, nachdem es von allen EU-Staaten ratifiziert worden war, gab das Regierungsbüro für europäische Integrationen bekannt.

Nach dem Inkrafttreten des SAA-Abkommens wird man Aufsichtsgremien bilden, die die Umsetzung des Abkommens überwachen werden. Beide Seiten, Serbien und die EU sollten in diesen Gremien vertreten werden. Es handelt sich um Rat für Stabilisierung und Assoziierung, Ausschuss für Stabilisierung und Assoziierung und ein Parlamentsausschuss für Stabilisierung und Assozierung.

Am Tag des Inkrafttretens des SAA-Abkommens wird das Interim-Handelsabkommen abgeschafft, aber die Fristen, die parallel zum Inkrafttreten des Interim-Abkommens am 1. Januar 2009 begannen, gelten auch nach der Abschaffung des Abkommens.

Bisherige Effekte des Assozierungsprozesses und der Anwendung des Interim-Abkommens

Am 1. Januar 2013 begann das fünfte Jahr der Anwendung des Interim-Handelabkommens. Dieser Zeitraum wird durch das kontinuierliche Wachstumg des Warenverkehrs zwischen Serbien und der EU gekennzeichnet, außer dem Jahr 2009, wegen der Weltwirtschaftskrise. Die EU ist wie in der Zeit vor der Unterzeichnung von SAA und des Interim-Handelsabkommens der größte Außenhandelspartner Serbiens. 60% des Warenverkehrs entfallen auf diesen Markt

Die Anwendung des Interimabkommens wird auch durch ein stabiles Wachstum der serbischen Exporte in die EU gekennzeichnet. Exporte haben 2012 fast 60% des Exportwertes erreicht.

Von 2001 bis 2013 wurden 19 Mrd. Euro in Serbien direkt investiert. 60% davon sind Investitionen aus den EU-Ländern, was einen hohen Grad der wirtschaftlichen Verbundenheit Serbiens und der EU bestätigt. 90% der Investitionen in den vergangenen zwei Jahren kamenn aus der EU.

Serbien hat zwischen 2010 und 2012 Exportüberschüsse in Höhe von 400 Mio. Euro im Handel mit den landwirtschaftlichen Produkten mit der EU verzeichnet.

Kommerzielle Aspekte der SAA

Durch Unterzeichnung des SAA-Abkommens sicherte sich Serbien einen zollfreien Zugang zum Markt mit fast einer halben Mrd. Verbrauchern aufgrund eines Vertrags mit geringen Ausnahmen. Serbien hat sich seinerseits verpflichtet, Zölle auf industrielle Erzeugnisse und auf 75-80% der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der EU stufenweise, bis 1. Januar 2014 abzuschaffen.

Das Abkommen schafft alle Zölle, Mengebeschränkungen sowie Maßnahmen mit ähnlichen Effekten auf den Import von industriellen und landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus Serbien in der EU und sieht einen Verbot für die fiskalische Diskriminierung serbischer Erzeugnisse am EU-Markt vor. Das beschriebene Regime gilt aber nicht für manche landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Serbien wie Zucker, Rindfleisch, Wein und Fisch. Man hat jährliche, zollfreie Quoten für Zucker (180.000 t), Rindfleisch (8.700 t) und Forelle und Karpfen (15, bzw. 60 t). Man hat auch eine Quote für den zollfreien Export von 63.000 Hektoliter Wein jährlich ausgehandelt.

Vertragsseiten können eine zusätzlcihe gegenseitige Liberalisierung aufgrund einer Klausel über Revision im Artikel Nr. 31 des SAA-Abkommens vereinbaren, wenn sie daran interessiert sind.

Serbie hat sich zur Abschaffung aller Zölle und Mengenbeschränkungen verpflichtet, sowie aller Maßnahmen mit der gleichen Auswirkung auf Importe der Waren aus der EU in Serbien. Serbien muss bestehende Maßnahmen der fiskalischen Diskriminierung von Waren aus der EU abschaffen und neue nicht einführen.

Landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden in vier Gruppen gegliedert und man hat über jede Gruppe (primäre landwirtschaftliche Erzeugnisse, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fisch und Fischprodukte und Wein und Alkoholgetränke) besonders verhandelt.

In Hinsicht auf die enorme strategische Bedeutung hat man die Kategorie der besonders feinen landwirtschaftlichen Erzeugnisse eingeführt, deren Importe und Exporte überhaupt nicht oder nicht völlig zu liberalisieren sind. Zu dieser Kategorie gehören Tomate, süßer Paprika, Pflaumen, Äpfel, manche Molkereiprodukte, Fleisch und Fleischwaren, Tabek usw. Diese Erzeugnisse sollten auch nach dem 1. Januar 2014 teilweise geschützt bleiben.

Serbien und die EU erlaubten durch dieses Abkommen einen beschränkungslosen Transit zu dritten Ländern. Das ist von großer Bedeutung für Serbien, weil das ihm einen beschränkunslosen Zugang zu Territorien von Russland, Weißrussland und Kasachstan sichert, mit denen wir Freihandelsabkommen unterzeichnet haben. Die Realsierung dieser Abkommen wäre dratisch erschwert, wenn Serbien die Genehmigungen für den Transit durch EU-Länder beantragen musste. Dasselbe gilt für den Handel zwischen Serbien und der Türkei und Schweiz.

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