Ferienfahrverbot für Lkws in Deutschland
In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August besteht ein generelles Fahrverbot für LkWs an jedem Samstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Dieses Fahrverbot gilt für alle LkWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Das Sonntagsfahrverbot bleibt weiterhin bestehen.
In Einzelfällen ist es möglich Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Der Antrag ist bei den zuständigen Starßenverkehrsbehörden der Bundesländer zu stellen. Für LkWs die aus den Nachbarstaaten nach Deutschland kommen, ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der jeweilige Grenzübergang liegt.
Für folgende Fälle gilt das Verbot nicht:
1. für kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger
2. für kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen
3. für Beförderungen von:
- frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
- frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen
- frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen
- leicht verderblichem Obst und Gemüse.
4. Leerfahrten, die in Zusammenhang mit oben genannten Beförderungen stehen
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle nötigen Fracht- und Begleitpapiere vorhanden sind. Die Papiere sind bei Kontrollen den zuständigen Personen vorzuzeigen.
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