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Nachrichten, die sich lohnen: Erfahren Sie alles über die Änderungen im Steuerverfahrens- und Steuerverwaltungsrecht

Quelle: PR Donnerstag, 26.01.2023. 12:21
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Podeli
(FotoNicoElNino/shutterstock.com)
Am 9. Dezember 2022 verabschiedete die Nationalversammlung der Republik Serbien das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Steuerverfahren und die Steuerverwaltung. Das Gesetz wurde im Amtsblatt der Republik Serbien veröffentlicht und trat am 20. Dezember 2022 in Kraft.

CONFIDA Serbien – ein Steuerberatungs-, Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit einem Team von Experten für steuerrechtliche, Prüfungs- und Rechnungslegungsvorschriften – stellt im Folgenden die wichtigsten Änderungen des Gesetzes über das Steuerverfahren und die Steuerverwaltung (im Folgenden: ZPPPA) vor.

Der Antrag des Steuerpflichtigen auf Stundung der Steuerzahlung

Die Änderungen des ZPPPA streichen den Artikel, der eine Einschränkung für die Steuerverwaltung vorsah – die Steuerbehörden erlassen keine Entscheidung über die Zwangsschuldbegleichung, wenn der Antrag auf Aufschub der Steuerzahlung innerhalb der in der Mahnung festgelegten Frist bis zur Entscheidung über den Antrag gestellt wird.

CONFIDA Serbien stellt fest, dass die Steuerbehörden mit den angenommenen Änderungen diese Einschränkung nicht mehr haben. Wenn der Antrag auf Aufschub der Steuerzahlung fristgerecht gestellt wird, können die Finanzbehörden das Verfahren der Zwangsschuldbegleichung einleiten.

Die Auswirkungen für den Steuerpflichtigen sind die Erhöhung der Steuerschuld während der Zwangsschuldbereinigung, die möglichen Kosten der Zwangsschuldbereinigung unabhängig von der Tatsache der Antragstellung und der mögliche Ausgang der Entscheidung über den gestellten Antrag des Steuerpflichtigen.

Sie können die Neuigkeiten aus der Welt der Steuern, Gesetze, Wirtschaftsprüfung und Buchhaltung im Bereich "Blog" bei CONFIDA Serbien verfolgen.


(FotoConfida Srbija)


Die Dauer des während der Steuerkontrolle verhängten Tätigkeitsverbots

Steuerpflichtigen, bei denen bei der Steuerprüfung Unregelmäßigkeiten (Waren und Dienstleistungen sind nicht mit einer zuverlässigen Dokumentation von Bedeutung für die Steuerfestsetzung versehen, Nichteinzahlung der Tageseinnahmen, Beschäftigung einer Person ohne Arbeitsvertrag oder sonstiges Arbeitsgesetz und Nichtanmeldung der Person an die zuständige Organisation der obligatorischen Sozialversicherung, Nichtregistrierung des Umsatzes über eine Registrierkasse, ein elektronisches Steuergerät oder auf eine andere vorgeschriebene Weise) festgestellt werden, wird ein Verbot der Ausübung der Tätigkeit verhängt:

für 15 Tage – wenn die Unregelmäßigkeit zum ersten Mal aufgetreten ist;

für 90 Tage – wenn die Unregelmäßigkeit zum zweiten Mal aufgetreten ist;

für ein Jahr – wenn die Unregelmäßigkeit zum dritten Mal aufgetreten ist.


Verhängung eines Berufsverbots wegen Wiederholungstäterschaft

Ein gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person kann zu einer Geldstrafe und einem Tätigkeitsverbot verurteilt werden, wenn er innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft der Verurteilung folgende Vergehen wiederholt:

unterlassene Abgabe einer Steuererklärung, unterlassene Berechnung und unterlassene Zahlung von Steuern;

Nichtabgabe einer Steuererklärung, Berechnung, aber Nichtzahlung von Steuern;

• Abgabe der Steuererklärung, aber unterlassene Zahlung von Steuern und

Unterlassung der Abgabe einer Steuererklärung - in Fällen, wenn die Durchführung der Selbstversteuerung nicht vorgeschrieben ist oder durch Anordnung der Steuerkontrolle.

CONFIDA Serbien stellt fest, dass daher die Gesetzesänderung, die die Möglichkeit einer zusätzlichen Verhängung einer Verbotsmaßnahme mit einer Geldbuße sicherstellt, ausschließlich für Rückkehrer bei der Begehung der Vergehen gilt. Zusätzlich kann die Verbotsmaßnahme für sechs Monate bis drei Jahre verhängt werden.

(FotoConfida Srbija)

Mit CONFIDA Serbien zu einer neuen und originellen Denkweise

CONFIDA Serbien berät Kunden in allen Phasen der Entwicklung und in allen Geschäftsfeldern. Antworten auf alle Fragen gibt ein Expertenteam für steuerrechtliche, Prüfungs- und Rechnungslegungsvorschriften. Durch die Kombination aus internationaler Erfahrung und lokalem Know-how schaffen sie Lösungen für Kunden und unterstützen gleichzeitig bei der Umsetzung ihrer Geschäftsvision.

Für alle zusätzlichen Informationen oder Fragen besuchen Sie: www.confida.rs
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