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EPS gerichtlich angeordnet, Emissionen aus Kohlekraftwerken wegen Gefährdung der Gesundheit der Bürger zu reduzieren

Quelle: eKapija Donnerstag, 24.11.2022. 00:03
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(FotoZdravko Lončar)
Das Oberste Gericht in Belgrad hat das erstinstanzliche Urteil zugunsten des Instituts für Erneuerbare Energien und Umweltregulierung (RERI) gefällt und das öffentliche Elektrizittäsunternehmen "Elektroprivreda Srbije" (EPS) angewiesen, die Schwefeldioxidemissionen in ihren Kohlekraftwerken aufgrund der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit der Menschen und das Lebensumfelds zu reduzieren.

Die Klage, die RERI im Januar 2021 eingereicht hatte, folgte mehreren eingereichten Anträgen auf eine außerordentliche Inspektionsaufsicht in den Kohlekraftwerken von EPS wegen drastischer Überschreitung der maximal zulässigen Schwefeldioxidemissionen, die vom Umweltschutzministerium als unbegründet geltend gemacht wurden, so RERI in seine Pressemitteilung.

Sie fügten hinzu, dass das Gericht festgestellt habe, dass die Einleitung des Gerichtsverfahrens das einzige verbleibende Rechtsinstrument sei, um eine weitere Gefährdung der Gesundheit und des Lebensumfelds der Menschen zu verhindern.

EPS ist bereits seit Januar 2018 verpflichtet, die Schwefeldioxidemissionen seiner Anlagen im Einklang mit dem Nationalen Emissionsminderungsplan (NERP) zu reduzieren, wozu sich Serbien durch die Ratifizierung des Vertrags über die Energiegemeinschaft verpflichtet hat. Allein in den Jahren 2018 und 2019 gaben die Kohlekraftwerke Nikola Tesla und Kostolac jedoch sechsmal mehr Schwefeldioxid aus als erlaubt, und die übermäßigen Emissionen setzten sich auch in den Folgejahren fort.

– Ziel der Klage war der Schutz der Gesundheit der Bürger, die durch jahrelange Verstöße von EPS gegen lokale und internationale Vorschriften gefährdet war. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass sich das Gericht bei seiner Entscheidung auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention leiten ließ und EPS anordnete, seine Tätigkeit mit den Vorschriften in Einklang zu bringen, um Leben und Gesundheit von Menschen nicht zu gefährden. Aus diesem Grund darf dieses Urteil nicht nur formal bleiben. Wir erwarten, dass EPS der Entscheidung nachkommt und die notwendigen Maßnahmen umsetzt, um die zukünftigen Emissionen von Schwefeldioxid auf die maximal zulässigen Werte zu reduzieren – sagt der Programmdirektor von RERI, Mirko Popovic.

Das Urteil des Obergerichts stützt sich auch zu einem großen Teil auf die von RERI vorgelegte Expertenanalyse, die von Prof. Dr. Dragana Jovanovic, einer Pneumologin, für die Zwecke der klagenden Partei erstellt wurde. Ihre eindeutigen Erkenntnisse stellen fest, dass die mehrfache Überschreitung der Schwefeldioxidemissionen zu vielfältigen gesundheitlichen Folgen wie Atembeschwerden, dem Auftreten von lang anhaltendem Asthma, Bronchitis, der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung bis hin zu den schwerwiegendsten Folgen, wie die erhöhte Sterblichkeitsrate von Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die Wahrscheinlichkeit von Demenz, Schlaganfällen, Schäden an der normalen Entwicklung eines Embryos und Störungen im Zusammenhang mit der Lungenentwicklung bei Kindern führen.

– Das vom Obersten Gericht in Belgrad gefällte Urteil im RERI-Prozess ist das erste seiner Art, das auf den vor fast 50 Jahren erlassenen Vorschriften – dem Gesetz über Vertragsbeziehungen – basiert, und es ist ein Präzedenzfall, der die Gerichtspraxis erheblich verbessert, wenn es darum geht, kollektive Interessen und die Gesundheit der Bürger zu schützen und zugleich die Umwelt zu erhalten. Obwohl EPS das Recht hat, beim Gericht zweiter Instanz Berufung einzulegen, hoffen wir, dass sie unverzüglich mit den Aktivitäten beginnen werden, die zu einer Harmonisierung mit dem erstinstanzlichen Urteil des Gerichts führen werden, da es sich um ein ratifiziertes internationales Abkommen handelt, dessen Umsetzung obligatorisch ist und im öffentlichen Interesse liegt – ergänzt der Rechtsanwalt und der Vorstandsvorsitzende von RERI, Jovan Rajic.
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