Neue Regeln für den Krankenurlaub – Arbeitgeber hat kein Recht, die Krankheit des Arbeitnehmers zu erfahren
Anstelle des Codes muss der Hinweis nur noch einen der folgenden Punkte enthalten: Krankheit, Arbeitsunfall, Kinderbetreuung oder Berufskrankheit. Zusätzlich zu diesen Beschreibungen darf der Arbeitgeber keine weiteren Informationen über die jeweilige Krankheit einholen, wie im neuen Krankenversicherungsregelbuch klar angegeben.
Im neuen Regelwerk bleibt bestehen, dass der Anspruch auf 100 % bezahlten Urlaub in folgenden Fällen besteht: Berufskrankheit oder Arbeitsunfall, Krankheit oder Komplikationen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, freiwillige Organ-, Zell- oder Gewebespende (jedoch nicht freiwillige Blutspende), sowie die Betreuung eines erkrankten oder verletzten minderjährigen Familienmitglieds im Falle einer schweren Krankheit oder eines Schadens.
Erinnern wir uns daran, dass das Gesundheitsministerium vor kurzem eine Ausschreibung zur Verschreibung von Medikamenten eröffnet hat. Praktisch könnten auch elektronische Arzneimittelrezepte von Fachärzten ausgestellt werden, die dann, ebenfalls elektronisch, von Hausärzten genehmigt werden, worüber eKapija bereits geschrieben hat.
Naš izbor
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