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Bankgarantien für Reisen ab Samstag nur mit Zustimmung des Reisebüroverbandes

Quelle: eKapija Montag, 19.10.2020. 08:43
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Illustration (Fotora2studio/shutterstock.com)Illustration
Das neue Regelwerk über Art, Höhe und Bedingungen der Reisegarantie schreibt eine neue Funktionsweise der Bankreisegarantie vor, um die Arbeitslizenz des Reiseveranstalters zu erneuern.

Gemäß der neuen Verordnung, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am Samstag, 17. Oktober 2020 in Kraft trat, erteilt der Empfänger der Bankgarantie (Berufs- oder Wirtschaftsverband oder -vereinigung von Reisebüros) dem Reiseveranstalter im Falle der Ausstellung einer Bankgarantie als Reisegarantie eine schriftliche Zustimmung für den Erwerb einer Bankgarantie.

Daher ist die Zustimmung des Empfängers der Bankgarantie eine Bedingung für den Reiseveranstalter, um eine Bankgarantie von der Bank zu erhalten (im vorherigen Regelwerk könnte der Reiseveranstalter ohne Zustimmung des Empfängers eine Bankgarantie mit der Bank aushandeln).

Die Bankgarantie wird für den Zeitraum vom Ausstellungsdatum bis zum Gültigkeitsdatum ausgestellt, und der Empfänger der Bankgarantie kann die Bank innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten zur Zahlung auffordern, gerechnet ab dem Datum, an dem die Bankgarantie abgelaufen ist, berichtete das Informations- und Geschäftszentrum.

Diese Bedingungen müssen vom Reiseveranstalter für Reiseverträge, die ab dem 17. Oktober 2020 abgeschlossen wurden, bereitgestellt werden.


Wenn die touristische Reise unter den Bedingungen verkauft oder gestartet wird, die vor Anwendung dieses Regelwerks gültig waren, wird im Falle der Schadensersatzklage die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reisevertrags gültige Reisegarantie aktiviert.

In Bezug auf das vorherige Regelwerk gab es keine Änderungen hinsichtlich der Kategorie der Lizenz und der Höhe der Anzahlung, die der Reiseveranstalter bei der Erlangung einer Lizenz leisten muss.

Auch bei der Insolvenz von Reiseveranstaltern sowie bei der Reisegarantie für Schäden gab es keine Änderungen hinsichtlich der Reisegarantie (es gibt noch zwei Versicherungsmodelle: Bankgarantien und Versicherungspolicen).
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