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Polizeikameras an öffentlichen Orten in Serbien müssen sichtbar gekennzeichnet sein

Quelle: eKapija Donnerstag, 17.09.2020. 12:31
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Podeli
Illustration (FotoVictor Torres/shutterstock.com)Illustration
Das vom Innenministerium verabschiedete Regelwerk über die Art und Weise der Aufnahme an einem öffentlichen Ort und die Art und Weise der Ankündigung der Aufnahmeabsicht sieht vor, dass die Öffentlichkeit über die Absicht der Aufnahme durch ein dauerhaftes oder vorübergehendes Zeichen am Drehort, auf der offiziellen Website oder über die Medien informiert werden sollte.

Das Schild sollte, wie im Regelwerk angegeben, an einer sichtbaren Stelle angebracht sein und ein Bild einer Kamera oder einer Kamera sowie die Aufschrift "Innenministerium" enthalten.

- Wenn aufgrund der Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen und für das Eigentum oder aufgrund der Begehung von Vergehen und Straftaten dringende Maßnahmen erforderlich sind, muss der Polizeibeamte aufzeichnen, wenn er einschätzt, dass er dasselbe auf sichere Weise tun kann, dh ohne die Sicherheit seiner eigenen Person und der anderer Menschen zu gefährden und die Menschenrechte und Freiheiten zu verletzen - das steht im Regelwerk.


In diesem Fall kündigt der Polizeibeamte mündlich die Absicht an, aufzuzeichnen, um Beweise in Form einer Audio-Video-Aufzeichnung oder einer offiziellen Notiz zu liefern.
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