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MALI: Das zweite Maßnahmenpaket im Wert von 66 Milliarden Dinar startet sofort, die ersten 60% des Mindestlohns sollen bis zum 10. August ausgezahlt werden

Quelle: eKapija Donnerstag, 30.07.2020. 15:40
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Sinisa Mali (FotoYouTube/screenshot)Sinisa Mali
Der zweite Maßnahmenpaket für die Unterstützung von Unternehmen hat einen Wert von 66 Milliarden Dinar und soll sofort umgesetzt werden, sagte der serbische Finanzminister Sinisa Mali gegenüber Tanjug nach der heutigen Sitzung der Regierung Serbiens, bei der eine neue Reihe der Förderungsmaßnahmen für Unternehmen beschlossen wurde.

Bis 10. August soll die erste von zwei angekündigten Mindestlohnraten automatisch ausgezahlt werden. Es handelt sich um 60% des Mindestlohn, die der Staat in den nächsten zwei Monaten decken wird, einschließlich der Unternehmen, die in den letzten Monaten während der Pandemiekrise gegründet wurden, so der Minister.

Nach der Sitzung der Regierung Serbiens, die heute den Rechstrahmen für die Umsetzung des zweiten Maßnahmenpakets für die Milderung der durch COVID 19 verursachten Folgen für Unternehmen beschlossen hat, erklärte Mali, dass das neue Paket eine Erweiterung des Ersten im Wert von 5,1 Mrd. EUR darstelle sowie das es den Erhalt von Arbeitsplätzen und Produktionskapazitäten ermöglichen soll.

- Wir werden sofort mit der Realisierung des zweiten Maßnahmenpakets beginnen. Die ersten 60% des Mindestlohns sollen Unternehmen bis zum 10. August gedeckt werde, und wir werden in den nächsten Tagen das genaue Datum bekannt geben - so Mali.

Gewerbetreibende, Kleinst-, Klein- und Mittelstandsunternehmen, denen der Mindstlohn im Juli gedeckt wurde, und es gibt rund 235.000 solcher Unternehmen bzw. 1.050.000 Arbeitnehmer, müssen sich nicht erneut für diese staatliche Beihilfe anmelden.

- Ihnen soll automatisch 60% des Mindestlohs im August und September gedeckt werden. Und wenn jemand diese Unterstützung nicht will, kann er das Geld an die Staatskasse der Republik Serbien zurückgeben - erklärt der Finanzminister.


Das zweite Maßnahmenpaket erlaubt auch Unternehmen, die zwischen dem 15. März und dem 20. Juli gegründet wurden, sich um die staatlichen Beihilfe anzumelden, und das Geld soll ihnen im September auf die Konten eingezahlt werden.

- In Hinsicht darauf, dass die Anmeldung im August bzw. bis Ende August läuft, sollten sie im September zwei Mindestlöhne für ihre Mitarbeiter ausgezahlt bekommen. Es ist sehr wichtig, auch neu gegründeten Untenrehmen im Rahmen des zweiten Maßnahmenpaket zu unterstützen - sagte er.

Es bleiben Unterstützungsmaßnahmen für große Unternehmen, die vom Staat 50% des Mindestlohns für diejenigen Arbeitnehmer erhalten, die in den Urlaub geschickt wurden.

Voraussetzung für den Erhalt staatlicher Beihilfen ist, dass drei Monate nach Erhalt von 60% des letzten Mindestlohns nicht mehr als 10% der Arbeitnehmer entlassen werden.
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