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Geldstrafe von bis zu einer Million Dinar für Arbeitgeber, die keinen Plan für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Epidemie vorlegen

Quelle: Startit Freitag, 10.07.2020. 11:50
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Podeli
Illustration (FotoPressmaster/shutterstock.com)Illustration
Das am 11. Juli in Kraft tretende Regelwerk gibt den Arbeitgebern 30 Tage Zeit, um einen Plan zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung des Auftretens und der Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verabschieden. Der Plan ist „ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zur Risikobewertung, das im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verabschiedet wird“.

Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, die Entscheidungen der zuständigen Organe während der Epidemie zu befolgen und ihre Tätigkeit mit diesen Entscheidungen in Einklang zu bringen. Das Regelwerk schreibt vor, dass der Plan Folgendes enthalten muss:

1) vorbeugende Maßnahmen und Aktivitäten, um das Auftreten einer Epidemie einer Infektionskrankheit zu stoppen;

2) Verpflichtung zur Umsetzung und Kontrolle der Umsetzung vorbeugender Maßnahmen und Aktivitäten;
3) Maßnahmen und Aktivitäten im Falle einer Epidemie von Infektionskrankheiten.

Die drei Punkte werden im Gesetz detailliert festgelegt, und der Arbeitgeber muss auch Personen benennen, die für die Überwachung und Kontrolle der Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich sind. Die Überprüfung der Effizienz der Umsetzung dieser Maßnahmen wird von einer Person durchgeführt, die für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist und deren Verpflichtungen ebenfalls im Gesetz festgelegt sind.

Mitarbeiter unterliegen auch Verpflichtungen und möglichen Strafen


In Bezug auf die Verpflichtungen der Arbeitnehmer sollten sie vorbeugende Maßnahmen ergreifen, die Schutzressourcen angemessen einsetzen, zusätzliche Sorgfalt auf die persönliche Hygiene achten, ihre Kleidung nicht neben den Schutzprodukten und -ausrüstungen aufbewahren und den Arbeitgeber benachrichtigen, wenn sie, ihre Familienangehörigen oder Kollegen die Symptome spüren, sowie den Arbeitgeber über die festgestellten Unregelmäßigkeiten informieren.

Das Regelwerk selbst sieht keine Strafen vor, aber sie sind im Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz festgelegt. Es verbietet eine Strafe von 800.000 bis 1.000.000 Dinar, wenn „das Risikobewertungsgesetz nicht jedes Mal geändert wird, wenn eine neue Gefahr auftritt und sich das Risiko des Arbeitsprozesses ändert“. Für Mitarbeiter, die die Maßnahmen nicht einhalten, liegen die Strafen zwischen 10.000 und 20.000 Dinar.
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