Relevante Institutionen erhalten Initiative zur Verschiebung der Umsetzung des Gesetzes über öffentliche Beschaffungsverfahren
Die Arbeitsgruppe ist der Ansicht, dass die Umsetzung des Gesetzes notwendig ist, damit die Zeit genutzt werden kann, um ein neues Portal für das öffentliche Beschaffungswesen zu entwickeln, zu testen und in Betrieb zu nehmen, eine Reihe von Statuten zu verabschieden und Auftragnehmern und Auftraggeber sowie zuständige Institutionen gründlich vorzubereiten und zu schulen.
- Die Verschiebung ist notwendig, damit die Umsetzung des Gesetzes, das eine Reihe neuer Regeln und Techniken mit sich bringt, gründlich vorbereitet werden kann. Die Änderungen zielen auf eine vollständige Harmonisierung mit den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union ab - heißt es in der Pressemitteilung der Arbeitsgruppe des Nationalen Konvents zur Europäischen Union für Kapitel 5 - Öffentliches Beschaffungswesen.
Wie betont, bringt das Gesetz über Verfahren des öffentlichen Beschaffungswesens wesentliche Neuerungen mit sich, bei deren Umsetzung keine Erfahrungen mit den wichtigsten Akteuren - Beschaffungsstellen, Lieferanten und relevanten Institutionen - vorliegen, die zum Vergleich herangezogen werden könnten.
Die Umsetzung des Gesetzes über Verfahren des öffentlichen Beschaffungswesens sollte am 1. Juli 2020 beginnen. Das wichtigste neue Merkmal ist die Einrichtung eines völlig neuen Portals für das öffentliche Beschaffungswesen, auf dem nahezu das gesamte System der Verfahren des öffentlichen Beschaffungswesens basiert Einreichung und Eröffnung von Angeboten, um Anträge auf Schutz der Rechte zu stellen und die Handlungen und Entscheidungen der Beschaffungsstellen zu bestreiten. Mit anderen Worten, es handelt sich um ein Portal, über das alle Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und zum Schutz von Rechten durchgeführt werden und das von allen Beschaffungsstellen, allen Lieferanten und allen interessierten Personen, relevanten Organen und Institutionen genutzt wird.
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