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Wiedereröffnung der Gerichte am Montag - Zutritt zu Gebäuden nach neuen Regeln

Quelle: eKapija Sonntag, 10.05.2020. 20:39
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Illustration (Fotomojo cp/shutterstock.com)Illustration
Der Rat des Obersten Gerichtshofs von Serbien hat angekündigt, dass mit der Entscheidung über die Aufhebung des Ausnahmezustands die Bedingungen erfüllt sind, unter denen die Gerichte in Serbien am Montag, dem 11. Mai 2020, ihre Tätigkeit wieder aufnehmen können. In der veröffentlichten Entscheidung sind die Regeln für das Verhalten von Mitarbeitern und Parteien aufgeführt, um die Gesundheit aller zu schützen und eine weitere Ausbreitung der durch das COVID-19-Virus verursachten Epidemie zu verhindern.

Wie gesagt, beim Betreten eines Gerichts müssen die Mitarbeiter einen Desinfektionsbereich durchlaufen und ihre Hände desinfizieren lassen. Sie müssen auch Gesichtsmasken tragen und es wird empfohlen, Handschuhe zu tragen.


Personen in Warteschlangen vor den Schaltern und Arbeiter an den Schaltern müssen den erforderlichen Abstand zueinander halten.
Lüftungs- und Klimaanlagen müssen außer Betrieb sein.

Die Parteien sind außerdem verpflichtet, die Desinfektionszone zu durchlaufen und ihre Hände desinfizieren zu lassen sowie Schutzmasken und Handschuhe zu tragen.
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