Krisengruppe für den Ausnahmezustand in Niš fordert Arbeitgeber mit über 50 Mitarbeitern auf, Maßnahmen einzuhalten oder die Fabriken für 14 Tage zu schließen
Wie in der Entscheidung erwähnt, muss der Abstand zwischen den Arbeitnehmern mindestens zwei Meter betragen, und die Verwendung von Schutzausrüstung (Masken und Handschuhe) ist während des Aufenthalts in der Produktionsstätte obligatorisch.
Auch die Maßnahmen zur persönlichen Hygiene der Mitarbeiter und zur allgemeinen Hygiene in den Räumlichkeiten sollten auf das höchstmögliche Niveau angehoben werden.
Wenn die Arbeitgeber diese Bedingungen nicht erfüllen können, sind sie verpflichtet, ihre Tätigkeit für 14 Tage einzustellen.
Die Durchführung dieser Maßnahmen wird durch die Arbeitsaufsicht kontrolliert
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