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Agentur für Handelsregister storniert alle Fristen, einschließlich der Fristen für Zwangsliquidationen

Quelle: Tanjug Donnerstag, 26.03.2020. 15:26
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(FotoGoogle maps / screenshot)
Alle im Gesellschaftsrecht vorgeschriebenen Fristen werden annulliert und sind nach Ablauf des Ausnahmezustands erneut anzuwenden, gab die Business Registers Agency heute bekannt.

Die Fristen werden gemäß der Verordnung über die Anwendung von Fristen im Verwaltungsverfahren im Ausnahmezustand aufgehoben.

Die Aufhebung der Fristen im Einklang mit dem Dekret betrifft auch die eingeleiteten Verfahren der Zwangsliquidation in Unternehmen, unabhängig davon, ob die einschlägige Entscheidung auf der Website der Agentur veröffentlicht wurde oder die Entscheidung des Registrars über die Einleitung eines solchen Verfahrens angenommen und veröffentlicht wurde, teilt die Agentur für Handelsregister mit.

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