Genehmigungen für die Bewegung von Arbeitnehmern während der Ausgangssperre für Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern werden wöchentlich ausgestellt
Anträge werden gemäß der Anweisung des Wirtschaftsministeriums Nr. 023-00-188 / 2020-09 vom 19. März 2020 in einer vom Innenministerium festgelegten Form wie folgt gestellt:
- Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben und von der Republik Serbien gegründet wurden, reichen beim Wirtschaftsministerium unter javna.preduzeca@privreda.gov.rs Anträge ein.
- Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausführen und von lokalen Selbstverwaltungseinheiten gegründet wurden, reichen beim Ministerium für öffentliche Verwaltung und lokale Selbstverwaltung unter lokalna.samouprava@mduls.gov.rs Anträge ein.
- Andere Unternehmen reichen Anträge über das Wirtschaftsministerium unter vanrednostanje@privreda.gov.rs ein.
Das Formular finden Sie HIER.
Das Wirtschaftsministerium leitet alle eingegangenen Anfragen an das Innenministerium weiter, das letztendlich beurteilt, wie gerechtfertigt die Anfragen sind.
- Angesichts der Komplexität des Datenverarbeitungsverfahrens und der Anzahl der eingegangenen Anfragen werden alle Unternehmen um Verständnis gebeten, wenn es um die erwartete Schnelligkeit der Antwort geht. Wir werden uns bemühen, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten - heißt es in der Benachrichtigung.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, jedem Arbeitnehmer einen Arbeitsauftrag wie folgt zu erteilen: Ein Arbeitgeber mit bis zu 100 Arbeitnehmern muss täglich Arbeitsaufträge erteilen, während ein Arbeitgeber mit über 100 Arbeitnehmern wöchentlich Arbeitsaufträge für jede Person auf der Liste für den Arbeitnehmer ausstellt Erteilung von Genehmigungen.
Während der Inspektionsverfahren vor Ort akzeptiert das Innenministerium Arbeitsaufträge auch in elektronischer Form (gescannter Arbeitsauftrag auf einem Telefon, Tablet usw.).
Die bereits erteilten Bewegungsgenehmigungen, die sich auf die bisherige Ausgangssperre zwischen 20.00 und 05.00 Uhr bezogen, gelten automatisch für den Zeitraum zwischen 17.00 und 05.00 Uhr.
Es werden nur die ausgefüllten Formulare berücksichtigt.
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