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Coronavirus - Wie soll man Transportaufträge von und nach Italien bearbeiten?

Quelle: Promo Donnerstag, 05.03.2020. 13:36
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Podeli
(FotoPromo Timocom)
Die Folgen für den internationalen Güterverkehr werden immer schwerwiegender, und die aktuelle Situation wirft viele Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Coronavirus ist in Europa angekommen. Vor allem in Italien nimmt derzeit die Zahl der Infektionen mit dem SARS-CoV-2/COVID19-Virus zu. Was sollten Absender, Spediteure und Transportunternehmen in Bezug auf die betroffenen Regionen beachten und wie sollten sie handeln, wenn die Situation nicht klar ist, können sie hier herausfinden*.

Derzeit gelten Verbote für das Betreten und Verlassen bestimmter Orte in Lodi und Padua in Norditalien. Wenn Sie sich über den Stand der Dinge vor Ort (am Ladeort oder am Bestimmungsort) nicht sicher sind, empfehlen wir Ihnen, Informationen zu Transportbeschränkungen von italienischen Auftraggebern zu erhalten und sich an den Besteller zu wenden.

Sicherheitsrichtlinien könnten sich bald ändern. Weitere Informationen finden Sie hier: DE https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/italien-node/italiensicherheit/211322, IT http://www.salute.gov.it/nuovocoronavirus/


Wie ist die rechtliche Situation vor Transportbeginn?

Wenn der Transport noch nicht begonnen hat, könnte es bei dauerhaften Verboten zu der sogenannten objektiven Unmöglichkeit kommen. Transportvereinbarungen, die praktisch nicht realisiert werden können, sind nichtig. Aus solchen Verträgen ergeben sich keine Verpflichtungen. Weder Spediteure noch Transportunternehmen sind verpflichtet, Lastwagen zur Verfügung zu stellen, noch wird der Auftragnehmer für eine nicht gelieferte Tour bezahlt.

Wenn vor dem Laden bekannt ist, dass die bestellende oder die empfangende Partei nicht nur vorsorglich aufgrund von Coronavirus arbeitet, ist die bestellende Partei für die Stornierung verantwortlich, wenn ein staatlich auferlegtes Betriebs- oder Produktionsverbot nicht nachgewiesen werden kann.

Wir empfehlen in diesem Fall, Ihren Besteller im Voraus zu kontaktieren.

Wie ist die rechtliche Situation für den laufenden Transport?

Wenn der Transporteur oder der Spediteur den Transportauftrag über ein intelligentes Logistiksystem angenommen hat, gilt dies als rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Besteller.


Wenn der Transport von oder zu einer vom Coronavirus betroffenen Region bereits begonnen hat, dh vor allem vor dem Laden, kann es aufgrund offizieller Maßnahmen zu Fahrverboten auf Zufahrtsstraßen oder ganzen Orten kommen. In diesem Fall gibt es eine sogenannte Transportbarriere. Artikel 14 und folgende CMR gelten hier. In diesem Fall muss der Transportauftrag geändert werden, sodass der Besteller Richtlinien vorlegen muss, die beispielsweise ein alternatives Ziel beinhalten.

In solchen Fällen hat dieser Transporteur in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung für zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel aufgrund einer längeren als geplanten Route.



Wenn der Besteller nach Aufforderung keine Anweisungen erteilt oder nicht akzeptable Anweisungen erteilt, kann der Transporteur die Vereinbarung beenden. Seien Sie jedoch vorsichtig! In diesem Fall ist der Transporteur für die angemessene Lagerung der Waren verantwortlich. In einigen Fällen, z. B. bei leicht verdorbenen Waren, kann ein Zwangsverkauf eine Option sein.

Gleiches gilt für Situationen, in denen beispielsweise die Gesellschaft der sendenden oder der empfangenden Partei geschlossen oder blockiert ist, was das Be- und Entladen von LKWs unmöglich macht. Im Zweifelsfall muss der Transporteur zunächst den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen blockiert oder geschlossen wurde.

Wenn Sie kurzfristig nach Lagerorten suchen, können Sie über die Anwendung Skladista geeignete Lösungen innerhalb eines intelligenten Logistiksystems finden. [Link: https://www.timocom.de/smart-logistics-system/skladišta]


Wenn ein Transport von oder in solche Regionen geplant ist, empfehlen wir, rechtzeitig Kontakt mit dem Besteller aufzunehmen, um mögliche Streitigkeiten und Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden.

Weitere Informationen zu den derzeit für LKWs gesperrten Straßen finden Sie unter www.truckban.info.

* Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie besondere Klarstellungen benötigen, wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um alle Einzelheiten sowie die nationalen Gesetze zu berücksichtigen.
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