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Sozial- und Krankenversicherung für diejenigen, die für ausländische Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten

Quelle: Politika Freitag, 20.12.2019. 11:28
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Illustration (FotoAhmet Misirligul/shutterstock.com)Illustration
Freiberufler, Selbstständige, die aus Serbien für ausländische Arbeitgeber arbeiten, die nicht in unserem Land registriert sind, können in der Zukunft die Sozial- und Krankenversicherung selbst bezahlen, was früehr nicht möglich war.

In Hinsicht auf immer mehr Selbsständig, die von zu Hause aus für ausländische Arbeitgeber in England, den USA, Kanada mit Hilfe per Telefon und Computer arbeiten, beschloss der Staat ihre Tätigkeit mit Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Renten- und Invalidenversicherung zu legalisieren.

So trat am 15. Dezember das geänderte Gesetz in Kraft, das den Status von Personen festlegt, die in unserem Land für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten, der hier keinen eingetragenen Sitz hat.

Artikel 12 des geltenden Gesetzes sieht die Einführung einer neuen Kategorie von Selbständigen unter der Überschrift "Personen, die im Hoheitsgebiet Serbiens für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten, der nicht in Serbien registriert ist und für den sie eine vertragliche Entschädigung für ihre Arbeit erhalten, wenn sie während dieser Zeit nicht pflichtversichert sind. Sie können jetzt versichert sein".


- Dies bedeutet, dass sie künftig die Sozial- und Krankenversicherung selbst bezahlen können - sagt Jasna Petrovic Stojanovic, Erdkundelehrerin, die schon sieben Jahre nach einer Stelle sucht, und seit zwei Jahren aus ihrer Wohnung in Belgrad aus für einen Arbeitgeber in Norwegen arbeitet.

Der Präsident der Union der unabhängigen Gewerkschaften Serbiens, Ljubisav Orbovic, begrüßt diesen Vorschlag und erklärt, es sei wichtig, dass junge Menschen, die diese Tätigkeiten ausüben, die Bedeutung einer beglaubigten Broschüre und bezahlter Beiträge verstehen.
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