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Elektronische Registrierung von Finanzierungsleasingverträgen ab dem 1. Januar 2020

Quelle: eKapija Freitag, 13.12.2019. 11:10
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Illustration (FotoLuka Funduk/shutterstock.com)Illustration



Die elektronische Registrierung von Finanzierungsleasingverträgen wird ab dem 1. Januar 2020 möglich sein, teilte die Agentur für Handelsregister APR mit.

- Das Regelwerk zur Änderung des Regelwerks für den Inhalt des Finanzleasingregisters und die für die Registrierung erforderliche Dokumentation, auf deren Grundlage die Einreichung von Anträgen auf Registrierung von Verträgen über Finanzierungsleasing ab dem 1. Januar 2020 auf elektronischem Wege möglich ist, tritt in Kraft am 14. Dezember - teilte die Agentur für Handelsregister auf ihrer Website mit.

Ab dem 1. Januar 2021 können in diesem Regelwerk auch elektronische Anmeldungen für die Änderung oder Ergänzung der registrierten Daten, die Registrierung und Löschung eines Eintrags, die Registrierung der Kündigung und die Löschung der Daten in der registrierten Vereinbarung eingereicht werden.


Die zusammen mit dem elektronisch einzureichenden Registrierungsantrag eingereichten Unterlagen werden auch in Form eines elektronischen Dokuments eingereicht, dessen Erstellung, Genehmigung und Echtheitsbestätigung dem Gesetz zur Regelung elektronischer Dokumente unterliegen.
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