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E-Rechnungen erforderlich ab dem 1. Januar 2022

Quelle: Tanjug Freitag, 04.10.2019. 11:06
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Der serbische Finanzminister Sinisa Mali sagte vor der serbischen Nationalversammlung, dass das Gesetz über die Buchführung die Einführung verbindlicher elektronischer Rechnungen ab dem 1. Januar 2022 vorsehe.

Nach dem Gesetzesentwurf sind juristische Personen und Unternehmen verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als Buchhaltungsunterlagen auszustellen. Die Erklärung ist, dass dies das Ausstellungsverfahren vereinfacht, die für die Erledigung der Aufgabe erforderliche Zeit verkürzt und eine schnellere Mehrwertsteuerrückerstattung ermöglicht.


In Bezug auf die Regulierung der Buchhaltungsdienstleistungen erklärte Mali, dass die Kammer der Wirtschaftsprüfer juristischen Personen und Unternehmen eine Arbeitserlaubnis erteilen werde, während das Register von der Agentur für Unternehmensregister geführt werde.

Mali teilte mit, dass das Register der Anbieter von Buchhaltungsdienstleistungen am 1. Januar 2021 eröffnet werde.


- Juristische Personen und Unternehmen, die Buchhaltungsdienstleistungen erbringen, sind verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Umsetzung des Gesetzes mit dem Gesetz in Einklang zu bringen - sagte Mali.


Er fügte hinzu, dass die Verpflichtung, zwei Sätze von Berichten für statistische und andere Bedürfnisse und Finanzberichte zu erstellen und an die Agentur für Unternehmensregister zu senden, abgeschafft werden soll.


Darüber hinaus setzt der Gesetzesentwurf 28 Empfehlungen von Moneyval um, die sich auf die Änderung der geltenden Vorschriften im Sinne des Verbots juristischer und natürlicher Personen mit strafrechtlichen Anklagepunkten sowie verwandter Personen und assoziierter Unternehmen als Gründer und Eigentümer von juristischen Personen und Unternehmen beziehen, die Buchhaltungsdienstleistungen erbringen.
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