Regierung beschließt Vorbereitung des Raumplans für den Bau des Kohlekraftwerks Kolubara B
Die Regierung Serbiens hat auf ihrer letzten Tagung den Beschluss über die Ausarbeitung des Raumordnungsplans für das Sondergebiet für den Bau des Kohlekraftwerks Kolubara B gefasst.
Der Raumplan umfasst Teile des Territoriums der Stadt Belgrad, der Stadtgemeinden Obrenovac und Lazarevac sowie der Gemeinden Ub und Lajkovac. Die genaue Fläche des Raumplans wird im Entwurf des Raumplans festgelegt.
Die Frist für die Ausarbeitung des Entwurfs des Raumordnungsplans beträgt 12 Monate ab dem Inkrafttreten der Entscheidung. Die Mittel für die Ausarbeitung werden von der Elektrizitätswirtschaft Serbiens bereitgestellt, während für die Ausarbeitung des Plans das Ministerium für Bau, Verkehr und Infrastruktur zuständig ist.
Der Entwurf des Raumordnungsplans wird 30 Tage lang in den vom Plan erfassten lokalen Selbstverwaltungen zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Die Entscheidung der Regierung beinhaltet auch die Vorbereitung einer strategischen Bewertung der Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans. Die Entscheidung tritt am 9. August 2019 in Kraft.
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