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Zusätzliche Finanzierungsquellen für kleine Unternehmen - Gesetzesentwurf über alternative Investmentfonds vorbereitet

Quelle: Politika Montag, 10.06.2019. 11:40
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Illustration (Fotopogonici/shutterstock.com)Illustration

Das Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf über alternative Investmentfonds ausgearbeiet, die einheimischen Unternehmen und natürlichen Personen Investitionen in Start-ups und Innovationen ermöglichen werden.

Kleinen und mittleren Unternehmen in Serbien, die Einschätzungen zufolge rund eine Milliarde Euro Frischkapital benötigen, werden neben Bankdarlehen bald auch zusätzliche Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen. Einheimische Unternehmen und natürliche Personen können ihr Kapital über Venture-Kapital-Fonds darin investieren.

Der Gesetzesentwurf über alternative Investmentfonds ermöglicht die Registrierung der sogenannten Wagniskapitalfonds in Serbien.

Vertreter des Finanzministeriums, das diesen Gesetzesentwurf in Zusammenarbeit mit der Kommission für Wertpapiere ausgearbeitet hat, unterstreichen, dass solche Fonds für professionelle und institutionelle Investoren vorgesehen sind, aber auch für alle anderen (die einmalig 50.000 EUR investieren und schätzungsweise über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen).

- Bestimmungen, die kleine Investoren, öffentliche Angebote und grenzüberschreitende Arbeit der Gesellschaft für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds sollen verzögert in Kraft treten - sagt man im Ministerium.

Einer der Hauptgründe für die Ausarbeitung des Gesetzes ist, wie sie sagen, die Notwendigkeit, einen besseren Schutz bei riskanten Anlagen alternativer Investmentfonds zu bieten sowie die für die Verwaltungsgesellschaften für alternative Investmentfonds geltenden Regeln genauer zu definieren.

Der Gesetzesentwurf schreibt daher organisatorische Anforderungen an Verwaltungsgesellschaften und Personen vor, zu denen Geschäftsregeln wie Management, Vergütungspolitik, Risiko- und Liquiditätsmanagement, Bewertungsregeln, Delegation von Geschäftsprozessen sowie die Tätigkeit und Haftung der Verwahrstelle gehören.

- Gleichzeitig umfassen die Transparenzanforderungen die Meldepflichten von Personen, die einen alternativen Fonds gegenüber Anlegern betreiben, einschließlich einer klaren Beschreibung der Anlagepolitik und der Art der Vermögenswerte, in die sie investieren, Regeln für den Kauf, die Bewertung, den Besitz von Vermögenswerten, die Verwaltung, Risikomanagementrichtlinien, Preise, anlagebezogene Gebühren - sagt man im Ministerium.

Die Verwaltungsgesellschaften dieser Fonds sind verpflichtet, die Anlagestrategie und die Anlageziele des Fonds jährlich zu veröffentlichen, wenn sie die Kontrolle über die Unternehmen erlangen, sowie allgemeine Informationen über die Rentabilität der Gesellschaft, nachdem sie die Kontrolle erlangt haben.

Dieser Gesetzesentwurf unterscheidet offene alternative Investmentfonds, bei denen Anteile auf Antrag eines Mitglieds oder Anlegers zurückgenommen werden können, und geschlossene alternative Investmentfonds, bei denen der Kauf eines Anteils vom Fonds selbst nicht verlangt werden kann.

- Neu ist, dass es möglich sein wird, einen alternativen Investmentfonds zu gründen, der den Status einer juristischen Person mit interner Verwaltung hat und keine Verwaltungsgesellschaft haben muss. Die Verwaltung dieser Fonds unterliegt jedoch den Bestimmungen dieses Entwurfs, die Unternehmen für die Verwaltung alternativer Investmentfonds regeln - so das Ministerium.

In Anbetracht der aktuellen Situation auf dem Inlandsmarkt sieht dieser Gesetzesentwurf vor, dass die Verwahrstelle (anstelle der bestehenden Depotbank und -dienstleistungen) bis zum Beitritt zur Europäischen Union nur ein Kreditinstitut oder eine Bank sein kann, sowie dass die Verwahrungstätigkeiten an inländische und ausländische Banken delegiert werden können, sofern die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind und mit vorheriger Zustimmung der Wertpapierkommission.

- Ein weiterer Grund für die Verabschiedung dieses Gesetzes liegt in der Notwendigkeit, Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen Zugang zu zusätzlichen Finanzierungsquellen für die weitere Entwicklung ihres Geschäfts zu verschaffen - heißt es in der Mitteilung des Finanzministeriums.


Igor Zivkovski, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Foreign Investors Council stellt klar, dass zum ersten Mal alternative Investmentfonds in unser Rechtssystem eingeführt werden, wodurch Geld von Anlegern gesammelt wird, um weiter in andere Arten des Vermögens zu investieren. Mit der Ausnahme, dass für einen alternativen Investmentfonds keine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, im Sinne des Gesetzes, das die Einrichtung und den Betrieb von offenen Investmentfonds mit einem öffentlichen Angebot regelt.

Unser Gesprächspartner stellt fest, dass alternative Fonds erstmals als solche und nicht wie bisher als Gesellschaften mit beschränkter Haftung registriert werden dürfen.


- Als besonders interessante rechtliche Lösung im neuen Gesetz sticht das Institut eines geschlossenen alternativen Investmentfonds heraus, der den Status einer juristischen Person mit interner Geschäftsführung hat. Es handelt sich um eine Art Investmentfonds, der sein eigenes Vermögen mit seinem eigenen Vermögen verwaltet und nicht über eine Verwaltungsgesellschaft, sondern gleichzeitig eine Verwaltungsgesellschaft darstellt - so Zivkovski.

Harmonisiert mit der EU-Richtlinie

Das Gesetz über alternative Investmentfonds ist weitgehend an die Richtlinie der Europäischen Union angeglichen, die sich auf die Verwaltung alternativer Investmentfonds bezieht, so das Finanzministerium. Es erforderte jedoch Änderungen des Gesetzes über Investmentfonds, die nur offene Investmentfonds mit einem öffentlichen Angebot regeln, die in übertragbare Wertpapiere und Unternehmen zur Verwaltung dieser Fonds investieren. Darüber hinaus wird ein neues Gesetz über offene Investmentfonds mit einem öffentlichen Angebot ausgearbeitet.
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