NavMenu

Staat stellt Hotelbesitzern in Kur- und Luftkurorten 7.000 EUR für jeden neuen Arbeitsplatz zur Verfügung

Quelle: eKapija Sonntag, 19.05.2019. 21:43
Kommentare
Podeli

(FotoDragon Images/shutterstock.com)
Die Regierung Serbiens hat eine Verordnung zur Festlegung der Kriterien für die Zuteilung von Anreizen zur Gewinnung von Direktinvestitionen im Bereich der Beherbergungsdienstleistungen beschlossen. Die Mittel können für Investitionsvorhaben im Bereich der Beherbergungsdienstleistungen im Wert von mindestens 2 Mio. EUR bewilligt werden, die die dauerhafte Beschäftigung von mindestens 70 neuen Arbeitnehmern sicherstellen.

Die Mittel werden unter folgenden Bedingungen vergeben:

- Die Direktinvestition muss innerhalb eines Zeitraums von mindestens fünf Jahren nach Realisierung des Investitionsprojekts für große Unternehmen oder mindestens drei Jahren für kleine und mittlere Unternehmen am selben Standort in der örtlichen Selbstverwaltungseinheit erfolgen.

- Die Gesamtzahl der Mitarbeiter nach Realisierung des Investitionsvorhabens darf bei großen Unternehmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und bei kleinen und mittleren Unternehmen über drei Jahre nicht verringert werden.

Je nachdem, welcher Gruppe die kommunale Selbstverwaltung aufgrund ihrer Entwicklung angehört, werden vom Staat Zuschüsse in Höhe von 3.000 bis 7.000 EUR für jeden neuen Arbeitsplatz gewährt.

Der Empfänger der Mittel ist verpflichtet, den Anteil der gerechtfertigten Kosten von mindestens 25% aus eigenen Mitteln oder aus anderen Quellen zu sichern, die keine staatlichen Beihilfen enthalten.



Die Frist für die Realisierung des Projekts und die Einstellung neuer Arbeitskräfte beträgt drei Jahre ab dem Datum der Antragstellung und kann auf höchstens fünf Jahre nach Unterzeichnung der Vereinbarung über die Zuteilung von Anreizen verlängert werden.

Für Investitionen von besonderer Bedeutung beträgt die Frist für die Realisierung des Investitionsvorhabens und die Einstellung neuer Arbeitskräfte zehn Jahre ab dem Datum des Antrags.

Die Entscheidung der Regierung trat mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 10. Mai 2019 in Kraft.

I. M.

Kommentare
Ihr Kommentar
Vollständige Informationen sind nur für gewerbliche Nutzer/Abonnenten verfügbar und es ist notwendig, sich einzuloggen.

Sie haben Ihr Passwort vergessen? Klicken Sie HIER

Für kostenfrei Probenutzung, klicken Sie HIER

Verfolgen Sie Nachrichten, Angebote, Zuschüsse, gesetzliche Bestimmungen und Berichte auf unserem Portal.
Registracija na eKapiji vam omogućava pristup potpunim informacijama i dnevnom biltenu
Naš dnevni ekonomski bilten će stizati na vašu mejl adresu krajem svakog radnog dana. Bilteni su personalizovani prema interesovanjima svakog korisnika zasebno, uz konsultacije sa našim ekspertima.