Fördermaßnahmen für Klein- und Mikrounternehmen - Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Lohnsteuer verabschiedet
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Fördermaßnahmen in diesem Bereich, darunter die Verringerung der Lohnsteuer und von Sozialbeiträgen um 65, 70 und 75% vor, abhängig von der Mitarbeiterzahl, bis Ende 2017 verlängert werden.
Die Maßnahmen, die bisher nur für Unternehmen mit 100 Mitarbeiter und mehr gegolten haben, werden künftig auch Mikro- und Kleinunternehmen mit bis zwei Beschäftigten umfassen. Sie können bis 31. Dezembr 2017 mit einer Steuererleichterung um 75% (Lohnsteuer) für neue Mitarbeiter rechnen.
Das ist eines der vom Parlament Serbiens gestern verabschiedeten Gesetze.
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