NavMenu

Covid-Krankheitstage – 65 % oder ganzes Gehalt?

Quelle: Blic Dienstag, 25.01.2022. 10:33
Kommentare
Podeli
Illustration (Fotowavebreakmedia/shutterstock.com)Illustration
Die Corona-Zahlen steigen und haben in den vergangenen Tagen sogar Rekorde gebrochen, sodass immer mehr Bürger krankgeschrieben sind. Obwohl wir schon lange mit der Pandemie konfrontiert sind, fragen sich viele immer noch, wie Unternehmen ihre Arbeitnehmer bezahlen, die krankgeschrieben sind oder sich in der obligatorischen Quarantäne befinden.

Die kürzest mögliche Antwort lautet: Die Entscheidung über die Höhe des Gehalts liegt bei den Arbeitgebern, und die Empfehlung des Landes, dass Unternehmen 100 % des Gehalts an krankgeschriebene Mitarbeiter zahlen sollen, gilt weiterhin.

In der Praxis wird diese Empfehlung von der öffentlichen Hand umgesetzt, während dies nicht für alle privaten Unternehmen gesagt werden kann.

– Der Regierungsbeschluss, der diese Empfehlung regelt, ist formell noch in Kraft, aber es handelt sich lediglich um eine Empfehlung und ist für den Arbeitgeber nicht bindend. Diejenigen Arbeitgeber, die 100 % des Gehalts an Arbeitnehmer im Krankheitsurlaub wegen Covid-19 auszahlen wollen, müssen dies durch ein allgemeines Arbeitgebergesetz (Arbeitsordnung oder Tarifvertrag des Arbeitgebers) oder den Arbeitsvertrag verbieten, wie in die Entscheidung. Andernfalls werden für durch Covid-19 verursachte Krankheitstage mindestens 65 % des Durchschnittsgehalts der 12 Monate vor dem Monat, in dem die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, gezahlt, und es darf nicht niedriger sein als der Mindestlohn, der vom Arbeitsrecht definiert wird – erklärt die Rechtsanwältin Ksenija Ivetic Marlovic, Expertin für Arbeitsrechte, für Blic Biznis.


Gemäß den Änderungen des Regierungserlasses vom 17. Januar 2022 wird die häusliche Quarantäne für Covid-19-positive enge Kontaktpersonen auf fünf Tage verkürzt.

Die Arbeitsunfähigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen, sie kann aber auch durch eine Entscheidung eines Gesundheitsinspektors, des für die Kontrolle des Überschreitens der Staatsgrenze zuständigen Organs, des Zollorgans oder durch eine Bescheinigung aus dem Register des Innenministeriums nachgewiesen werden.
Kommentare
Ihr Kommentar
Vollständige Informationen sind nur für gewerbliche Nutzer/Abonnenten verfügbar und es ist notwendig, sich einzuloggen.

Sie haben Ihr Passwort vergessen? Klicken Sie HIER

Für kostenfrei Probenutzung, klicken Sie HIER

Verfolgen Sie Nachrichten, Angebote, Zuschüsse, gesetzliche Bestimmungen und Berichte auf unserem Portal.
Registracija na eKapiji vam omogućava pristup potpunim informacijama i dnevnom biltenu
Naš dnevni ekonomski bilten će stizati na vašu mejl adresu krajem svakog radnog dana. Bilteni su personalizovani prema interesovanjima svakog korisnika zasebno, uz konsultacije sa našim ekspertima.